Im Misshandlungsfall: Staatsanwaltschaft will Revision
Im Fall bei dem eine Frau ihren Stiefsohn über mehrere Jahre hinweg gequält hat, während der leibliche Vater des Jungen nur tatenlos daneben stand, will die Staatsanwaltschaft nun in Revision gehen. Die Strafe gegen den Vater von einem Jahr auf Bewährung, hält sie für zu mild. Der Junge war seit seinem vierten Lebensjahr aufs übelste misshandelt worden und trägt heute noch Schäden von den Taten seiner Stiefmutter.
