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Amtlich! Geschäfte bleiben an Heiligabend zu!
- Tom Becker
- 4. Dez. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Heute hat der saarländische Landtag in einer Sitzung eine Gesetzesänderung beschlossen. Wegen einer Regelung aus den 50er-Jahren hätten Lebensmittelgeschäfte öffnen können. Dies ist nun nicht mehr möglich.
Ausnahmen gibt es jedoch beim Verkauf von Weihnachtsbäumen. Geschäfte die sowieso eine Ausnahmegenehmigung für einen Sonntagsverkauf wie z.b. Bäckerei haben, dürfen auch an Heiligabend öffnen.

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