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Brandstifter aus Düppenweiler freigesprochen!

  • 12. Dez. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Und in die Psychiatrie muss er auch nicht. Das hat das Landgericht nun entschieden, mit dem Hintergrund, dass der Mann zur Tatzeit wegen eines organisch bedingten psychischen Ausnahmezustandes nicht schuldfähig war.


Der 57-Jährige hatte im Mai sein eigenes Haus angezündet und damit gedroht es ebenfalls in die Luft zu sprengen- was einen SEK Einsatz auslöste. Allerdings geht der zuständige Richter nicht davon aus, dass von dem Mann in Zukunft noch eine Bedrohung ausgehen könnte.


 
 
 

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