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Bestrafung vorgetäuschter Straftaten
- Lucas Bänsch
- 1. Feb. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Wer eine Straftat vortäuscht, dem können bis zu fünf Jahre Haft drohen. Bei einer falschen Verdächtigung können es sogar bis zu zehn Jahre Haft werden.
Seit 2009 sind im Saarland wegen solcher Anschuldigungen 438 Menschen verurteilt worden, so das Justizministerium zum Saartext. 383 von ihnen wurden mit Geldstrafen geahndet, 55 der Fälle mit Freiheitsstrafen, 37 mit einer Bewährung und fünf verurteilte mussten länger als ein Jahr ins Gefängnis.

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