Terrorverdacht: Fall aus Saarbrücken muss vor BGH
- Clarisse Backes
- 16. Feb. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Saarbrücken/Leipzig. Weil sowohl Staatsanwaltschaft, als auch Verteidigung gegen die Entscheidung des Saarbrücker Landgerichts, Revision eingelegt haben, geht der Fall um den Terrorverdächtigen Hassan A. aus Saarbrücken nun vor den Bundesgerichtshof. Dies gab eine Sprecherin des BGH bekannt. Der Mann aus Syrien soll via Internet Kontakt mit der Terrormiliz IS aufgenommen und diese um 180 000 Euro gebeten haben.
Das Geld wolle er verwenden um Anschläge, unter anderem auch in Deutschland, zu finanzieren. Dies schilderte er so dem IS. Vor Gericht gab er allerdings an, er habe den IS lediglich betrügen wollen - wollte das Geld für sich.
Vor Gericht gab er allerdings an, er habe den IS lediglich betrügen wollen - wollte das Geld für sich.

Die Staatsanwaltschaft forderte 10 Jahre Haft, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung wegen Betrugs, beide Instanzen haben Revision eingelegt.
Nun muss sich der Bundesgerichtshof, genauer gesagt der 5. Strafsenat in Leipzig, um diesen durchaus komplizierten Fall kümmern.
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