Nach Unfall mit Todesfolge: Eltern des Opfers legen Berufung ein!
- Clarisse Backes
- 22. Feb. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Nachdem die 41-jährige Frau, welche im August 2016 auf der A620 bei Klarenthal einen schweren Unfall mit Todesfolge verusachte, zu einem Jahr auf Bewährung plus 10 000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, haben die Eltern des 23-Jährigen Opfers nun Berufung eingelegt.
Weil die Frau mit zu hoher Geschwindigkeit in ein Stauende raste, war sie auf den Kleinwagen des Mannes aufgefahren, wodurch dieser ums Leben kam. Im Zuge dessen wurden noch sieben weitere Personen verletzt. Die Angeklagte soll zudem angeboten haben den Eltern des verstorbenen 10 000 Euro zu bezahlen, wenn diese das Verfahren einstellen. Diese lehnten dieses Angebot jedoch empört ab. Die 41-jährige Frau gestand schließlich die Tat und entschuldigte sich weinend bei den Eltern. Diese sind mit dem Urteil des Gerichts allerdings absolut nicht einverstanden. Sie gaben an, dass sie die Strafe für unangemessen halten, diese dem Tod ihres Sohnes nicht gerecht werde und sie darum beschlossen haben Berufung einzulegen. Geht die Berufung durch, wird demnächst am Landgericht neu verhandelt.

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